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Diese Bedingungen regeln die Nutzung unserer Flottenmanagement-Plattform. Bitte lesen Sie die Hinweise sorgfältig, bevor Sie die Software einsetzen.
Fleet Mobility Systems stellt eine cloudbasierte Software zur Verwaltung gewerblicher Fahrzeugflotten bereit. Dazu gehören GPS-Telematik, Routenoptimierung, Einsatzplanung und datenbasierte Auswertungen. Die Plattform wird als Software-as-a-Service bereitgestellt; eine individuelle Anpassung an betriebliche Sonderprozesse ist nur im Rahmen separater Vereinbarungen möglich.
Sie sind verantwortlich für die Richtigkeit der von Ihnen hinterlegten Fahrzeug- und Fahrerdaten sowie für die Einhaltung geltender Datenschutz- und Lenkzeitvorschriften. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Die Plattform darf nicht dazu verwendet werden, gesetzliche Vorgaben zu umgehen oder Dritte zu schädigen.
Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, übernehmen jedoch keine Gewähr für eine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die bereitgestellten Analysen dienen der Entscheidungsunterstützung und ersetzen keine rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.
Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs und läuft zunächst zwölf Monate. Danach verlängert er sich automatisch um jeweils sechs Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail an info@autotourcanada.com erfolgen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Bedingungen kann der Zugang mit sofortiger Wirkung gesperrt werden.
Wir können diese Bedingungen anpassen, wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen oder der Funktionsumfang der Plattform ändern. Über wesentliche Änderungen informieren wir Sie mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail. Widersprechen Sie nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen Bedingungen als angenommen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg zuständig. Verbraucher können sich alternativ an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.